Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9324
OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,9324)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,9324)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,9324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verbeamtung; Verpflichtung zur Ausschreibung einer Planstelle für Lehrer; Informationspflicht bezüglich der Möglichkeit einer Bewerbung ; Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über Ernennungsbegehren oder Beförderungsbegehren; Besondere Eignung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § ... 839 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 852 a.F.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; LBG § 12 Abs. 1; ; LBG § 12 Abs. 2; ; LBG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; LBG § 66; ; SchullaufbahnVO § 37 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Vorliegen einer Amtspflichtverletzung wegen Nichtberücksichtigung eines Bewerbers im Rahmen der Übernahme bisher angestellter Lehrer in das Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Dies wäre der Fall, wenn der unterlegene Mitbewerber erst nach der Ernennung des Konkurrenten vom Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens erführe (BVerfG, NJW 1990, 501; BGH, NJW 1995, 2344 m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für den Fall, dass der unterlegene Bewerber bereits in den Diensten des betreffenden Dienstherrn steht, sondern auch bei einer Bewerbung eines außenstehenden Bewerbers (BGH, NJW 1995, 2344).

    Die Verletzung der Mitteilungspflicht stellt eine Amtspflichtverletzung i.S.d. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG dar (vgl. BGH, NJW 1995, 2344, 2345), die vorliegend für die beteiligten Amtsträger der Beklagten auch schuldhaft war.

    Dem Geschädigten kommen darüber hinaus die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute, die auch die Anforderungen an die Darlegung verringern (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. statt aller NJW 1986, 2829, 2831; NJW 1995, 2344, 2345).

    Führt dieser Leistungsvergleich zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen, sogenannten Hilfskriterien, treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung der Auswahlkriterien zu (vgl. BVerwG, DVBl 1994, 118, 119; BGH, NJW 1995, 2344, 2345; OLG Hamm, NVwZ-RR 2002, 523).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Dies wäre der Fall, wenn der unterlegene Mitbewerber erst nach der Ernennung des Konkurrenten vom Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens erführe (BVerfG, NJW 1990, 501; BGH, NJW 1995, 2344 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Führt dieser Leistungsvergleich zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen, sogenannten Hilfskriterien, treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung der Auswahlkriterien zu (vgl. BVerwG, DVBl 1994, 118, 119; BGH, NJW 1995, 2344, 2345; OLG Hamm, NVwZ-RR 2002, 523).
  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Dem Geschädigten kommen darüber hinaus die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute, die auch die Anforderungen an die Darlegung verringern (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. statt aller NJW 1986, 2829, 2831; NJW 1995, 2344, 2345).
  • BGH, 05.12.2002 - III ZR 148/02

    Amtspflichten einer Behörde bei der Festlegung von Mindestwartezeiten für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH stellt auch der förmliche Antrag eines Beamten auf Beförderung ein Rechtsmittel i.S.d. § 839 Abs. 3 BGB dar (vgl. BGH, NVwZ 2003, 502-503).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1993 - 18 U 92/93

    Schutzwirkung der Bestätigungspflicht nach NWOBG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Als Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift sind alle Rechtsbehelfe im weiteren Sinne anzusehen, auch Anträge an Behörden auf Tätigwerden (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 13; Palandt-Thomas, BGB, 62. Auflage, § 839 Rdnr. 73 m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 178/03

    Ernennung als Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Handelt es sich um eine Entscheidung über die erstmalige Ernennung zum Beamten, kann allerdings regelmäßig noch nicht auf die nach § 66 LBG lediglich innerhalb des Beamtenverhältnisses zu erstellende dienstliche Beurteilung abgestellt werden, sodass die Hauptkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auf anderem Wege zu ermitteln sind (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 3 B 178/03 - Umdruck S. 7).
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 11 U 195/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 52/01
    Das vom beklagten Land zugunsten des Ehemannes der Klägerin angeführte - auch nur geringfügig - höhere Lebensalter stellt hingegen nach einhelliger Rechtsprechung lediglich ein Hilfskriterium dar, das nur bei gleicher Eignung Berücksichtigung finden kann (vgl. OLG Hamm, NVwZ-RR 2002, 522, 523 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht